Stellungnahme der Grünen aus Bad Friedrichshall zu möglichen Kürzungen in der Schulsozialarbeit

Stellungnahme von B90/Die Grünen zur Empfehlung der Haushaltsstrukturkomission – Anpassung der Schulsozialarbeit

In Zeiten klammer Kassen muss auch in den Kommunen gespart werden. In der Haushaltsstrukturkommission in 2024 wurden dazu 13 Bereiche auf Einsparpotentiale untersucht.
Im GR vom 25.3. wurde über einen der Bereiche, die Schulsozialarbeit und einen möglichen Stellenabbau in diesem Bereich diskutiert. Bündnis 90/Grüne haben dazu folgende Stellungnahme:

Wir sprechen uns als Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen entschieden gegen Kürzungen in der Schulsozialarbeit und für den Erhalt der 6,5 VK Fachkraftstellen aus. Einsparungen durch Stellenkürzungen würden die präventive Funktion der Schulsozialarbeit untergraben und soziale Gerechtigkeit gefährden.

Schulsozialarbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Schutzkonzepts an Schulen. Sie erkennt soziale Probleme frühzeitig, sichert das Recht auf Bildung und fördert Chancengleichheit. Sie stärkt die Erziehungsfähigkeit von Eltern und Lehrkräften, unterstützt soziale Teilhabe und trägt zur Demokratiebildung bei.

Investitionen in Schulsozialarbeit sind Investitionen in die Zukunft. Sie begleiten junge Menschen in biografischen Übergangsphasen, etwa beim Wechsel von Kita in die Schule oder von Schule in Ausbildung. Multiprofessionelle Teams bieten hier erhebliche Vorteile, da unterschiedliche Fachkompetenzen gebündelt werden.

Ein zentraler Aspekt ist die Beziehungsarbeit, die Zeit und Vertrauen erfordert. Kürzungen würden diese Arbeit massiv beeinträchtigen und langfristig zu höheren kommunalen und gesellschaftlichen Kosten führen. Die Reduzierung des Stellenumfangs einzelner Stellen und der Einsatz von einer Fachkraft an mehren Schulstandorten führt zu einem Qualitätsabfall und mindert insbesondere den präventiven Charakter und die multiprofessionelle Zusammenarbeit.

Besonders hervorzuheben ist die gesetzliche Neuregelung in §13a SGB VIII, durch die Schulsozialarbeit für alle jungen Menschen am Ort Schule geöffnet wurde. Die Leistung steht nun allen offen, unabhängig vom Vorliegen eines Defizits. Dies soll auch im Landesrecht berücksichtigt werden. Stellenkürzungen würde diese Errungenschaft konterkarieren und die Inanspruchnahme wieder auf ein defizitäres Denken und Handeln zurückführen.

Schule und Jugendhilfeträger sollten gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um den Anteil von Fördermitteln und Spenden zu erhöhen. Dies könnte zumindest ein kleiner Beitrag zum belasteten kommunalen Haushalt darstellen. Außerdem wäre dringen geboten, das Land und den Landkreis in die Pflicht zu nehmen. Die seit 2012 nicht angepassten Fördersätze müssen entsprechend der Inflation und der tariflichen Personalkostensteigerungen dringend angepasst werden.

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